Streckenordnung

Fahrerlaubnis

Der MC-Zwönitz e.V. vertreten durch den Vorstand, erteilt dem Unterzeichner die Genehmigung gegen einen Kostenbeitrag von 10,- € (in Worten: zehn Euro) pro Fahrer und Tag die Off-Road Strecke zu benutzen.

Ausgenommen davon sind alle Clubmitglieder des MC-Zwönitz e.V. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Off-Road Strecke nur im Beisein der Eltern, oder der Abgabe einer schriftlichen und unterschriebenen Erlaubnis derer befahren.

Trainingsfahrten dürfen nur an den jeweils festgesetzten Terminen, und der gleichzeitigen Anwesenheit von Mitgliedern des MC-Zwönitz e.V., in Funktion der Streckenaufsicht durchgeführt werden.

Trainingszeiten

Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Befahren der Offroad-Strecke des MC – Zwönitz ausdrücklich untersagt!

Haftung

Das Befahren der Off-Roadstrecke erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Benutzer tragen die alleinige zivile und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und ihrem benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Bedingungen der ausgehändigten Benutzungsordnung sind Bestandteil der Berechtigung.

Der Unterzeichner verzichtet, für alle erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den MC-Zwönitz e.V. und seine Mitglieder sowie den Grundstückseigentümer.

Soweit der Unterzeichner nicht selbst Fahrzeugeigentümer und -halter des von ihm benutzten Fahrzeuges ist, stellt er auch den im oben genannten Haftungsverzicht genannten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers und -halters frei. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam und ist nicht übertragbar.

Regeln

Den Weisungen der Streckenaufsicht des MC-Zwönitz e.V. und der Ausgehändigten Streckenordnung, ist unbedingt Folge zu leisten.
Der MC-Zwönitz e.V. behält sich das Recht vor, bei Verstößen jeglicher Art, dem Benutzer Platzverbot auszusprechen.
Das Befahren der Offroad-Strecke kann im Uhrzeigersinn, gegebenenfalls auch gegen den Uhrzeigersinn erfolgen. Dieses erfolgt jedoch nur nach Absprache mit der Streckenaufsicht des MC-Zwönitz e.V
Die Einfahrt bzw. Ausfahrt darf nur an der dafür kenntlich gemachten Stelle erfolgen.

Transportfahrzeuge und Pkw müssen auf den dafür ausgewiesenen Plätzen geparkt werden.

Die Straße muss unter allen Umständen für landwirtschaftlichen Verkehr, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und sonstigen Verkehr freigehalten werden.

Allgemeine Brandschutzmaßnahmen sind einzuhalten

Abfälle müssen wieder mitgenommen werden.

Die eingesetzten Auspuffanlagen sollten dem Reglement entsprechen und dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmpegel nicht überschreiten.

Bei allen Arbeiten an den Motorrädern, bei denen insbesondere umweltgefährtende Stoffe austreten können, ist in jedem Falle eine Flüssigkeitsdichte Unterlage zu verwenden. Das Tanken oder Öl nachfüllen ohne entsprechende Unterlage ist ausdrücklich untersagt!

Das Befahren der umliegenden Feld- und Waldwege ist strengstens untersagt.


MC – Zwönitz e.V. , der Vorstand,März 2007